Lohngleichheit:
Beschäftigte nehmen Recht auf Gehaltsauskunft kaum in Anspruch
Bei den Unternehmen ist es schon angekommen, bei den Beschäftigten offenbar noch nicht: Das ergab eine erste Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes.
Viele Unternehmen haben bereits eine Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen vorgenommen. Von den Arbeitnehmern wird der Auskunftsanspruch dagegen noch sehr zurückhaltend genutzt. Zu diesem Ergebnis kam die erste Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes, das die Personalberatung Kienbaum gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt haben.
Demnach haben 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie 43 Prozent der Arbeitgeber mit einer Angestelltenzahl zwischen 201 und 500 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen schon freiwillig überprüft. 44 Prozent aller befragten berichtspflichtigen Firmen geben zudem an, der Berichtspflicht nachzukommen, und 40 Prozent planen, dies noch zu tun. Und offenbar sind die DAX-Unternehmen auf diesem Gebiet schon weiter als die restliche deutsche Wirtschaft: Eine exemplarische Auswertung von 100 Lageberichten ergab, dass 24 der 30 im DAX gelisteten Konzerne bereits berichten (80 Prozent), hingegen nur 16 der übrigen 70 Betriebe (23 Prozent).
Beschäftigte nutzen ihren Auskunftsanspruch viel zu wenig
Bei den Arbeitnehmern scheint dagegen immer noch die Devise "Über Geld spricht man nicht" zu gelten oder zumindest eine gewisse Scheu gegenüber diesem Thema vorhanden zu sein: Erst zwei Prozent der befragten Beschäftigten beziehungsweise vier Prozent in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihren Auskunftsanspruch gestellt.
"Mit dem Gesetz sind faire betriebliche Entgeltstrukturen zu einem breit diskutierten Thema geworden. Viele Unternehmen haben verstanden, dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen", sagt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey. "Die erste Überprüfung des Gesetzes zeigt, es war ein erster wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Aber sie liefert auch Hinweise, an welchen Stellschrauben wir noch drehen müssen."
Mögliche Handlungsoptionen laut Gutachten könnten unter anderem die Erhöhung der Bekanntheit des Gesetzes insgesamt, die Vereinfachung des Auskunftsverfahrens sowie die Prüfung von Sanktionen bei einer Verletzung der Berichtspflicht sein.
Unter www.fpi-lab.org wurde soeben auch ein neues Online-Tool für die Unternehmen freigeschaltet. Das vom BMFSFJ in Auftrag gegebene Tool bietet einen systematischen Überblick über bestehende betriebliche Prüfinstrumente und soll den Unternehmen die Auswahl des „richtigen“ Instruments erleichtern.
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist vor ziemlich genau zwei Jahren, im Juli 2017, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, das Gebot der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit in der Praxis durchzusetzen und die fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen zu bekämpfen. Bestandteil des Gesetzes ist auch, dass es regelmäßig, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten, im Hinblick auf seine Wirksamkeit überprüft wird.