Das Kabinett hatte den Entwurf bereits im Januar verabschiedet, dann konnten sich die Regierungsfraktionen im Bundestag aber über Monate nicht einigen. Nach Angaben der Union beinhaltet der Kompromiss nun eine längere Übergangsfrist für die Unternehmen: Sie haben ein Jahr Zeit für die Kandidatinnenauswahl. Außerdem wurden Ausnahmeregeln für mittelständische Krankenkassen verabredet.

"Wir wollen mehr Frauen in den Chefetagen: als hochqualifizierte Führungspersönlichkeiten in gemischten Führungsteams und als Rollenvorbilder für die junge Generation", sagte Unionsfraktionsvize Nadine Schön. Künftig sollten weibliche Vorstandsmitglieder auch einen Anspruch auf Mutterschutz entsprechend der gesetzlichen Fristen haben. Auszeiten bis zu drei Monaten für Elternzeit oder die Pflege von Angehörigen dürften allen Vorständen dann nur noch wegen wichtiger unternehmerischer Interessen untersagt werden. 

Verabschiedung im Juni? 

Das neue Gesetz soll noch im Juni im Bundestag verabschiedet werden. "Das ist ein Meilenstein für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst", betonte Lambrecht. SPD-Fraktionsvize Katja Mast betonte, die Hartnäckigkeit ihrer Partei habe sich bezahlt gemacht: "Die erste Quote für die Vorstände der Wirtschaft kommt. Das ist ein historischer Durchbruch." Vorstände mit ausschließlich Männern dürfe es in Zukunft in vielen Unternehmen nicht mehr geben. Mehr Frauen in den Chefetagen verbesserten die Unternehmenskultur, erhöhten die Chancen von Frauen auf allen Ebenen und machten Unternehmen erfolgreicher. Davon profitiere auch die Wirtschaft.

Die zweite Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Christiane Benner, bezeichnete die Einigung als kleinen, aber wichtigen Schritt. "Damit hat sich die Vernunft durchgesetzt, denn: Quoten wirken", sagte sie. Ohne gehe es derzeit einfach nicht. Bedauerlich sei aber, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen gelte. «Künftige Koalitionen müssen feste Quoten deutlich ausweiten», forderte sie. Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht das neue Gesetz schon jetzt noch strengere Regeln vor: Hier soll bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein. Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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