Laut Geulen stand Böhmermann zeitweise unter Polizeischutz. Die Polizei habe ihn informiert, dass von türkischer Seite eine "Bestrafungsaktion" gegen ihn und sein privates Umfeld vorbereitet werde. Er habe auch seine Wohnung wechseln müssen.

Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Gedichts zu wiederholen.