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Anzeigenvermarktung:
FAZ und SZ: Kartellamt gibt grünes Licht

FAZ und SZ möchten die Vermarktung überregional erscheinender Printanzeigen künftig gemeinsam in einem Unternehmen vornehmen. Das Kartellamt gibt für dieses Vorhaben nun grünes Licht.

Text: Stefan Schasche

29. Oktober 2020

SZ und FAZ dürfen Printanzeigen künftig gemeinsam vermarkten.
SZ und FAZ dürfen Printanzeigen künftig gemeinsam vermarkten.

Foto: Kartellamt

Einer gemeinsamen Vermarktung überregionaler Anzeigen in der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung steht nichts mehr im Wege. Wie das Kartellamt heute bekannt gegeben hat, gibt es von seiner Seite her keinerlei wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im Ergebnis haben wir keine Bedenken gegen die Kooperation. Die Vorteile überwiegen hier die mögliche Wettbewerbsbeschränkung. Auch die Kunden werden von der geplanten Zusammenarbeit profitieren. Wir haben zahlreiche Agenturen und Werbekunden befragt. Verschlechterungen der Konditionen werden nicht befürchtet. Die Kunden gehen vielmehr davon aus, dass sich der mit einer Kampagnenbuchung verbundene Aufwand zu ihrem Vorteil reduziert."

Gründung eines gemeinsamen Unternehmens 

Nachdem die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der beiden Wettbewerber bereits Ende Juli die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Kartellamts bekommen hatte, steht nun auch wettbewerbsrechtlich nichts mehr im Wege. Zwar geht das Kartellamt davon aus, dass die Kooperation eine Beschränkung des Wettbewerbs "auf dem relevanten deutschlandweiten Markt für Anzeigen in Nachrichten-Printobjekten bewirkt", allerdings hätten die Ermittlungen gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine Freistellung der Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt sind. Das Gemeinschaftsunternehmen soll die Vermarktungsaktivitäten der beiden Verlagshäuser im Bereich der überregional erscheinenden Printanzeigen übernehmen, zu denen Akquisition, Auftragsbearbeitung und Rechnungstellung gehören. Ein zusammenhängendes IT-System ist ebenfalls Teil des Projekts, wie das Kartellamt im Fallbericht aufzeigt.     

   


Mehr zum Thema:

Medienrecht, Print, Vermarktung, Wettbewerbspolitik, Zeitungen, Medien


Autor: Stefan Schasche

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