Das Oberlandesgericht München folgt somit bereits als zweite Instanz in seinem Urteil den Argumenten der Mylife Media und verurteilt den Wort & Bild Verlag wegen kartellrechtswidriger Behinderung des Wettbewerbs.

"Mylife media und ihre Gesellschafter NOWEDA und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken", so Kay Labinsky, CPO im BurdaVerlag und Geschäftsführer der mylife media GmbH & Co. KG. "Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden."

Der Wort & Bild Verlag sieht das anders

Der betroffene Konkurrent sieht das nicht so. "Der Wort & Bild Verlag unterstützt die Apotheken an vielen Stellen in der Digitalisierung. Deshalb haben wir seit jeher, bereits lange bevor Corona ein Thema war, Angebote geschaffen, die es den Apotheken erleichtern, Shop-Lösungen auszuprobieren und anzubieten. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Apotheken möglichst einfach Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen. Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten", schreibt Jan Wagner, Gesamtvertriebsleiter des Wort & Bild Verlags in einer Stellungnahme.


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Autor: W&V Redaktion

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