Die Conversion und nichts als die Conversion

Conversions sind mit einem Web Analytics-System oder einer Conversion Tracking-Lösung messbar. Diese Tools gibt es auch von Google, Bing und Facebook. So erkennt der Online-Marketer beispielsweise in Google Ads, welche seiner Kampagnen am besten konvertiert – stets im Hinblick auf das vorab definierte Ziel. Bei hohen Conversions lohnt es sich, diese Kampagnen höher zu budgetieren. Bei niedrigen Conversions gilt es zu überlegen, weniger oder gar nicht mehr in zu investieren beziehungsweise die Kampagnen zu optimieren. Je nach Werbesystem lässt sich eine „Cost per Conversion“ festlegen oder Anzeigen-Einblendungen automatisiert steuern, um die Conversions innerhalb des vorgegebenen Budgets zu maximieren. Um in Google Ads überhaupt Conversions tracken zu können, bedarf es der Implementierung eines Google Tracking Codes oder der Verwendung des hauseigenen Google Analytics, das mit dem Google Ads Konto verknüpft ist. Und da beginnt das Datenschutz-Dilemma.

Das Cookie-Consent-Chaos

Die Herausforderung für Online-Marketer liegt nun darin, die datenschutzrechtlich zwingende, rechtskonforme Einwilligung der Nutzer in ein Cookie-basiertes Tracking einzuholen, denn:

  • Das Setzen von Cookies ist nur mit einer rechtskonformen Einwilligung gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2020 zulässig – und das ohne sogenanntes Nudging. Das bedeutet, dass Consent-Banner zum Einholen der Einwilligung nicht zugunsten des trackenden Unternehmens gestaltet sein dürfen. Für den Nutzer muss neben der Möglichkeit zur Zustimmung auch eine gleichwertige Option gegeben sein, jegliche Cookies (außer technisch notwendigen) abzulehnen.
  • Bei Google & Co. kommt hinzu, dass nach dem Aus des Privacy Shield-Abkommens im Juli 2020 keine Daten an US-Unternehmen übermittelt werden dürfen, wenn nicht die rechtskonforme Einwilligung des Nutzers dazu vorliegt. Diese Anforderung lässt sich auch mit den Standardvertragsklauseln der Europäischen Union nicht ohne Weiteres umgehen.
  • Laut EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt zudem die Zweckbindung bei der Datenerhebung. Anbieter von Webanalyse-Tools dürfen Nutzerdaten nicht zu eigenen Zwecken, wie etwa personalisierter Werbung oder Re-Targeting, verwenden. Dazu wäre ebenfalls eine rechtskonforme Einwilligung des Nutzers erforderlich.

Einer Consent-Studie von etracker zufolge, für die 300 Millionen Besucher-Sessions von 250 Websites mit Cookie-Dialog und Cookie-Aktivierung nach der Einwilligung untersucht wurden, erteilen Nutzer nur bei 24 Prozent der Website-Sessions eine Einwilligung in das Cookie-basierte Tracking. Bei einer rechtskonformen Consent-Banner-Gestaltung sind es sogar nur 14 Prozent. Mehr als 85 Prozent aller Besucher-Sessions lassen sich mit einem Cookie-Tracking, wie es rechtlich vorgeschrieben ist, also gar nicht erfassen.

Wie sich die Datenbasis weiter reduziert

Online-Marketer haben nur noch eine geringe und zumeist nicht mehr repräsentative Datenbasis, um Werbemaßnahmen zu bewerten, Kampagnen zu steuern und Budgets zu planen. Zwar besteht die Chance, die Einwilligungsraten sowohl durch Nudging – also die manipulative Gestaltung der Consent-Banner – als auch durch Erschweren der Ablehnung von Cookies – etwa, indem mehrere Klicks erforderlich sind – zu steigern. Dies hat allerdings negative Auswirkungen. Denn gemäß den Untersuchungen von etracker nimmt die Einwilligungsrate im Zeitverlauf ab. Dass dahinter gewisse Lerneffekte der Nutzerschaft liegen, die beginnt, Consent-Manipulationen zu durchschauen, ist nicht auszuschließen. Ebenso zeigt sich, dass die rechtlich erforderlichen Consent-Banner die Bounce-Rate erhöhen, weil sie den Zugang zu einer Website zunächst blockieren. Liegt die Absprungrate bei rechtskonformen Consent-Bannern schon per se bei 56 Prozent, erhöht sie sich bei einer erschwerten Ablehnung durch zwei Klicks oder mehr um weitere zehn Prozent. Fazit: Selbst, wenn Online-Marketer alles daransetzen, Ihre Einwilligungsraten zu steigern, sorgen sie damit unter Umständen dafür, dass bis zu zwei Drittel der potenziell interessierten Besucher abspringen und die Website kein zweites Mal aufsuchen.

Die gute(n) Nachricht(en)

Was ist die Lösung für das Datenschutz-Dilemma beim Cookie-basierten Tracking? Dazu zeigt die Consent-Studie, dass sich ein Großteil der Customer Journeys auch ohne Cookies vollständig beziehungsweise korrekt erfassen lässt – wohl, weil es oftmals gar keine anderen relevanten Touchpoints gab. Für über 70 Prozent der Websites lässt sich das Customer Journey Tracking, das nur mithilfe von Cookies möglich ist, demnach vernachlässigen. Ebenfalls positiv ist, dass nicht zwingend das hauseigene Web Analytics Tool zum jeweiligen Werbesystem – also zum Beispiel Google Analytics für Google Ads – zum Einsatz kommen muss, um Conversions zu messen. Mit einer europäischen Web Analytics-Lösung lassen sich verschiedenste Conversions erfassen und automatisiert an Google Ads, Bing Ads und Co. zurückspielen. Ein Daten-Transfer findet nicht statt. Die Daten-Hoheit liegt allein beim Unternehmen, das die Website betreibt. Somit gewährleistet es die Zweckbindung der Datenerhebung. Mit dem richtigen Webanalyse-System ist es sogar möglich, mittels sogenannter CSS-Selektoren – und damit ohne Programmieraufwand und ohne Cookies – für den Klick auf ein Bild, den Download eines PDFs oder für beliebige andere Ziele Conversions zu erfassen und selektiv hochzuladen. Damit sind zwar keine personenbezogene Datenerfassung und folglich auch kein Customer Journey Tracking oder klassisches Re-Targeting möglich. Dennoch sind eine kampagnenbezogene Analyse und eine automatisierte Conversion-Optimierung problemlos durchführbar.

Der Clou: Alle Kampagnen mit einem System tracken

Via Conversion Upload besteht sogar die Möglichkeit, die ermittelten Conversion-Daten zu Download, Registrierung oder Kauf direkt in die jeweiligen Werbesysteme zu übertragen – etwa, indem sich der Tracking Code von Google Analytics beispielsweise gegen den der datenschutzkonformen Tracking-Lösung austauschen lässt. Das Webanalyse-Tool erkennt alle Kampagnendaten und deren Conversions automatisch, kann sie den jeweiligen Google-Ad-Keywords zuordnen und in das Werbesystem hochladen. Mehr noch: Mit nur einem Tracking Tag lässt sich der Upload von Conversions in mehrere Werbesysteme gleichzeitig realisieren.

Online-Marketer gewinnen eine rechtskonforme Datenbasis und bleiben auch sonst datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite. Zudem können sie ihre Kampagnen und Anzeigen wie gewohnt planen, budgetieren und umsetzen. Obendrein sind Marketer in der Lage, Kampagnen systemübergreifend und nach beliebigen Conversion-Kriterien zu vergleichen, da die Webanalyse-Lösung alle Conversions – unabhängig vom Werbesystem – erfasst. Last but not least beschleunigt der Verzicht auf Analysepixel die Ladezeiten der Website – ein Plus für die User Experience.

Wenn Herausforderungen zu Chancen werden

Dass Online-Marketer so weitermachen können wie bisher, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht möglich. Es besteht unbedingter Handlungsbedarf. Dabei eröffnet sich die Chance, Online-Kampagnen durchaus wie gewohnt zu steuern und zu budgetieren, parallel eine bessere Datenbasis sowie eine Werbesystem-übergreifende Vergleichbarkeit der Kampagnen zu schaffen. Zugleich agieren werbetreibende Unternehmen mit einem Cookie-losen Tracking durch eine europäische Webanalyse-Lösung gleichermaßen rechtskonform wie nutzerfreundlich. Eine überraschende Wendung im viel beklagten Datenschutz-Thema.

Autor: Olaf Brandt, Geschäftsführer der etracker GmbH.


Autor: W&V Gastautor:in

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