Noyb forderte nun die französische Datenschutzbehörde auf, eine Untersuchung über Googles Tracking-Praktiken einzuleiten und das Unternehmen zu zwingen, die Datenschutzregeln einzuhalten.

Gleichzeitig forderte der Verein die CNIL auf, Geldstrafen gegen Google zu verhängen, wenn dem Tech-Giganten ein Fehlverhalten nachgewiesen werde.

Schrems betonte, die versteckte ID ermögliche es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzerinnen und Nutzer zu verfolgen sowie Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren.

Die Verwendung dieser Tracker verlange klar eine Zustimmung der Anwender, welche Google jedoch nicht einfordere.

Schrems ist vor allen durch seine Auseinandersetzung mit Facebook bekannt geworden. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat er dabei zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen.

Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor". Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" zu Fall.