Dokumente, die in einer Kartellrechtsklage von zehn Generalstaatsanwälten vorgelegt wurden, deuten darauf hin, dass beide Parteien eine Art Nicht-Angriffs-Pakt unterschrieben haben. Dabei soll Google Facebook für Googles Open-Bidding-Angebot Geschwindigkeitssvorteile gegenüber anderen Anbietern eingeräumt haben. So hatte Facebook laut Gerichtsdokumenten 300 Millisekunden Zeit, um für Anzeigen zu bieten, während andere Werbekunden nur 160 Millisekunden oder weniger zur Verfügung hatten. Auch sollen beide Unternehmen einen festen Prozentsatz an Auktionen vereinbart haben, die Facebook mit seinen Geboten gewinnen würde.

Darüber hinaus soll Google Facebook mit deutlich mehr Informationen übermittelt haben als anderen Open-Bidding-Teilnehmern. So soll der Internet-Riese dem Social Network geholfen haben, 80 Prozent der mobilen Nutzer und 60 Prozent der Webnutzer zu identifizieren, während für andere Partner weniger transparent war, wem die Anzeigen gezeigt wurden. Und schlussendlich soll sich Google gegenüber Facebook auch verpflichtet haben, Daten von Facebook-Geboten nicht zu nutzen, um Auktionen zu seinen eigenen Gunsten zu manipulieren.

Für die Vorzugsbehandlung soll sich Facebook im Gegenzug verpflichtet haben, bei mindestens 90 Prozent der Auktionen auf einen Anzeigenplatz zu bieten, wenn Facebook den Endnutzer identifizieren kann. Darüber hinaus soll Mark Zuckerberg vertraglich zugesichert haben, im Zeitraum von vier Jahren bis zu 500 Millionen US-Dollar in Open-Bidding-Auktionen zu investieren.

Google und Facebook streiten die Vorwürfe ab

"Die Vorstellung, dass die großen Tech-Plattformen stark miteinander konkurrieren, ist stark übertrieben", zitiert die New York Times Sally Hubbard, eine ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwältin im New Yorker Kartellamt, die jetzt beim Open Markets Institute, einem Think Tank, arbeitet. "In vielerlei Hinsicht verstärken sie sich gegenseitig in ihrer Monopolmacht." 

Google und Facebook selbst sehen die Vorwürfe als ungerechtfertigt und teilweise falsch dargestellt an. Ihren Äußerungen zufolge seien solche Deals in der digitalen Werbeindustrie üblich und würden den Wettbewerb nicht behindern.


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Autor: W&V Redaktion

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