Für hochproblematisch hält Rohleder demnach vor allem, dass die Polizei künftig auf einfaches Ersuchen hin die Nutzerpasswörter von allen Telemediendiensteanbietern verlangen kann – ohne richterlichen Beschluss.

"Kritisch sehen wir zudem die Verpflichtung für Diensteanbieter, eventuell strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern sie unaufgefordert mitsamt der IP-Adresse und Portnummer des Nutzers dem Bundeskriminalamt mitzuteilen. Gerade bei Meinungsäußerungen ist die Strafbarkeit in vielen Fällen keineswegs offensichtlich. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Inhalte und Daten von völlig harmlosen Nutzern, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, an das BKA weitergeleitet werden. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer sind damit vorprogrammiert", sagt Rohleder.

Und auch die FDP äußert Kritik. Dies sei ein "katastrophales Zeichen für die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, dem Handelsblatt.

Auf Anfrage der FAZ teilte das Bundesjustizministerium zwar mit, dass der Richtervorbehalt unangetastet bleibe. Strafrechtsfachleute weisen jedoch darauf hin, so schreibt die FAZ, dass die Billigung durch den Richter im Massengeschäft in der Regel kein Problem darstellt.

Belinda Duvinage mit dpa


Autor: Belinda Duvinage

legt ein besonderes Augenmerk auf alle Marketing-Themen. Bevor die gebürtige Münchnerin zur W&V kam, legte sie unter anderem Stationen bei burdaforward und dem Münchner Merkur ein, leitete ein regionales Magazin in Göttingen und volontierte bei der HNA in Kassel. Den Feierabend verbringt sie am liebsten mit ihren drei Jungs in der Natur, auf der Yogamatte, beim perfekten Dinner mit Freunden oder, viel zu selten, einem guten Buch.