Digitalwerbung:
"Schlag ins Gesicht": BVDW kritisiert Adblocker-Urteil
Der Digitalverband BVDW kritisiert das Adblocker-Urteil des Bundesgerichtshofs scharf. Es belege "mangelnde Weitsicht" und gefährde die Finanzierung von Journalismus.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat das Adblocker-Urteil des Bundesgerichtshof scharf kritisiert. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Digitalen Wirtschaft und des unabhängigen Journalismus“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Online-Vermarkterkreises, Dirk Mauerer. Der Richterspruch gefährde „die bewährten Geschäftsmodelle und die Vielfalt der Medienlandschaft“, so der Manager des RTL-Vermarkters IP Deutschland. „Die Folgen“ seien „kaum abzusehen.“ BVDW-Vize-Präsident Thomas Duhr kritisiert: „Im Urteil heißt es, dass es keine hinreichenden Anhaltspunkte gebe, dass Adblocker das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte behindern. Das belegt fehlende Weitsicht. Die Anhaltspunkte werden kommen.“
Der Bundesgerichtshof hatte am 19. April eine Klage des Medienkonzerns Springer gegen den Anbieter Eyeo und dessen Werbeblocker Adblock Plus zurückgewiesen. Die Richter sehen in dem Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Springer dagegen hält das Angebot für rechtswidrig, weil sich Unternehmen über eine so genannte Whitelisting-Funktion vom Blockieren freikaufen können.
"Unabsehbare Folgen" für die Finanzierung von Journalismus
Der höchstrichterliche Freifahrtschein für die Adblocker-Praxis stelle „nicht nur die etablierten Erlösmodelle der Verlage in Frage“, bemängelt der Digitalverband. Er habe auch „unabsehbare Folgen für die Finanzierung journalistischer Inhalte in den Medien.“
Die Karlsruher Richter hatten ihr Urteil unter anderem damit begründet, dass Medien ja „mögliche Abwehrmaßnehmen ergreifen“ können, etwa das Aussperren von Nutzern, die einen Adblocker installiert haben. So macht es die Klägerin Axel Springer bereits seit Jahren bei den Online-Portalen ihrer Titel Bild und Welt. Diese Abwehr-Maßnahmen werden nun zunehmen, glaubt der BVDW. „Zur Sicherstellung der Refinanzierung“ bleibe den Medienunternehmen nun „gar kein anderer Ausweg“. „Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für jegliche ungesteuerte Adblocking-Logiken, auch direkt über Browser-Anbieter. Das kann nicht im Sinne des BGH sein“, kritisiert Maurer.