Wie Der Standard berichtet, haben die Techniker bei 5G "den niedrigsten Wert gemessen. Das 5G-Signal soll nur 0,0002 Prozent des zulässigen Grenzwertes ausgemacht haben. Bei UMTS und LTE wurden hingegen 0,0003 Prozent gemessen." Verstrahlter ist da schon der Uralt-Standard GSM 900. Er zeigte Höchstwerte, aber auch nur "0,1 Prozent des Grenzwertes". Die Experten haben ihre Studie auch im Video dokumentiert. Da strahlt der Mobilfunknutzer:

Knast für schlechte Hotel-Online-Bewertung?

Urlaube in Thailand können direkt in den Knast führen – für den Fall, dass man als Tourist eine schlechte Hotel-Online-Bewertung hinterlässt, die den Strafbestand der "üblen Nachrede" erfüllt. Weil ein US-Amerikaner ein Hotel als "Hort der modernen Sklaverei" im Internet beschrieb, drohen ihm nun bis zu zwei Jahre Haft. Das Hotel hatte gegen die Bewertung auf Trip Advisor geklagt, da der Mann beim Abendessen offenbar eigenen Alkohol trinken und keinen zu Hotel-Konditionen bestellen wollte. Daraufhin kam es laut einem Bericht der BBC zu einem Streit, der dazu führte, dass der Mann das Hotel online mehrfach heruntervotete. Laut Hotel sind die Bewertungen von Grund auf falsch und "bösartig".

Der Angeklagte, der schon zwei Tage in Haft saß, bestreitet die Vorwürfe und die Veröffentlichung des "Sklaverei-Posts". Das Hotel hat seit den Bewertungen diverse Stornierungen erhalten. Dies erschwere den Geschäftsbetrieb in Coronazeiten noch mehr, denn die Bewertungen seien „diffamierend“. Eine außergerichtliche Einigung scheint nicht in Sicht. Gewinnt das Hotel den Prozess, drohen dem Online-Bewerter bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Die Vergabe von nur einem Stern kann in Thailand bis ins Gefängnis führen.

Die Vergabe von nur einem Stern kann in Thailand bis ins Gefängnis führen.

Apple TV für neue Xbox und PS5

Coup für Apple: Die Apple TV+ App ist neuesten Berichten zufolge auf der kommenden Xbox und der neuen PlayStation 5 vorinstalliert. Im November starten die Xbox Series S und Series X als neue Gaming-Flaggschiffe. Aber die Konsolen sollen auch zum Heimkino-Medienzentrum werden, unter anderem mit Apple TV. Die Apple TV App wurde zuletzt schon auf Smart TVs von LG, Samsung und Co. bereitgestellt.

Immer mehr Plattformen mit Apples TV-App: Das rückt die hauseigene Box Apple TV immer mehr in den Hintergrund. Apple versucht offenbar, die Reichweite von Apple TV+ auf anderen Wegen ausbauen. Microsoft hingegen verschafft sich mit dem Go für die Apple TV App wohl auch eine bessere Position für einen Start des Xbox Game Pass unter iOS. Klar, dass Sony da nicht zurückstehen möchte: Wie 9to5Mac berichtet, planen auch die Japaner, ihre neue PlayStation 5 mit der Apple TV App auszustatten.  

Die Apple TV App steht mittlerweile in über 100 Ländern weltweit bereit.

Die Apple TV App steht mittlerweile in über 100 Ländern weltweit bereit.

Amazon zeigt "Borat 2" exklusiv

Mit diesem Comeback hat wohl kaum einer gerechnet. Doch jetzt ist es amtlich: Borat alias Sasha Baron Cohen treibt noch einmal sein Unwesen – exklusiv bei Amazon Prime Video. Der Titel ist fast länger als der Film selbst: "Borat Subsequent Moviefilm: Delivery of Prodigious Bribe to American Regime for Make Benefit Once Glorious Nation of Kazakhstan". Zur Erinnerung: Der erste Borat-Film war 2006 ein weltweiter Blockbuster. Cohen spielte den kasachischen TV-Star und Patrioten Borat, der Sitten und Gebräuche der USA aufs Korn nahm. Anarchisch, politisch unkorrekt und wie Wikipedia urteilte: "Borat hinterließ eine Schneise der Verwüstung." Ein großer Spaß, garantiert auch in Teil 2.

Damit wünsche ich ein witziges Wochenende, bis Montag bei TechTäglich.


Michael Gronau
Autor: Michael Gronau

ist Autor bei W&V. Der studierte Germanist interessiert sich besonders für die großen Tech-Firmen Apple, Google, Amazon, Samsung und Facebook. Er reist oft in die USA, nimmt regelmäßig an Keynotes und Events teil, beobachtet aber auch täglich die Berliner Start-up-Szene und ist unser Gadget- und App-Spezialist. Zur Entspannung hört er Musik von Steely Dan und schaut Fußballspiele seines Heimatvereins Wuppertaler SV.