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Der Rechtsstreit zwischen dem Herzoglichen Bräustüberl und Google um Angaben zu Wartezeiten ist beigelegt. Der US-Konzern hat den Unterlassungsanspruch anerkannt. Der Gerichtstermin für Mittwoch wurde abgesagt.
Text: Deutsche Presse-Agentur
28. August 2019
Foto: Tegernseer Bräustüberl
Google hat klein beigegeben. Wie der Wirt des Tegernseer Bräustüberls, Peter Hubert, am Dienstagabend mitteilte, wurde die für diesen Mittwoch geplante mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München I abgesagt. Google habe den Unterlassungsanspruch anerkannt und um die Aufhebung des Gerichtstermins gebeten. "Das Bräustüberl hat gewonnen", teilte die Traditionsgaststätte mit.
Ein Google-Sprecher bestätigte gegenüber dpa die Absage des Termins. "Wir haben die Funktion 'Wartezeiten' ja bereits im Juli wunschgemäß für das Restaurant am Tegernsee gesperrt. Ebenso haben wir die Forderung anerkannt, die Funktion gesperrt zu lassen."
Google hatte in seinem Online-Chart teilweise 15 Minuten, an Wochenenden sogar auch mal 90 Minuten als Wartezeit für das Bräustüberl angegeben. Darüber kam es zum Rechtsstreit: Hubert hatte argumentiert, die Angaben seien falsch und könnten Gäste abschrecken, die sich vorab im Internet informierten. (dpa/mw)